Passivhaus Plusenergiehaus XAMOSI PHOENIX GREEN ENERGY
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Förderungen Passivhaus
Der Passivhausstandard ist wirtschaftlich betrachtet durch die hohe Energieeinsparung langfristig günstiger als eine herkömmliche Bauweise. Am Anfang müssen jedoch höhere Investitionskosten aufgebracht werden, um das Bauvorhaben umsetzen zu können. Die Mehrkosten für die verbesserten Fenster, für Lüftung und dickere Dämmung können zu einem großen Teil durch Fördermittel aufgefangen werden. Zuschüsse und Darlehen Für den Bau von Passivhäusern oder die Modernisierung mit Passivhauskomponenten gibt es in vielen Fällen öffentliche Zuschüsse und Fördermittel. Dies können zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse zu den Investitionskosten sein, die nicht zurück gezahlt werden müssen. Im Allgemeinen muss vor Beginn der Arbeiten ein Förderantrag gestellt werden. Bundesweit vergibt die KfW Förderbank Zuschüsse und Kredite für energiesparende Baumaßnahmen. Im Rahmen des Förderprogammes "Energieeffizient Bauen" werden das KfW- Effizienzhaus 70 und als Variante das Passivhaus gefördert. Zusätzlich lohnt es sich, nach regionalen Förderprogrammen der Länder, Gemeinden oder der Energieversorger zu fragen. Es können auch häufig mehrere Fördermittel miteinander kombiniert werden. Bei manchen Programmen ist eine Kumulierung jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Auch die Fördersätze können sich im Laufe eines Jahres ändern. Die genauen Konditionen sollten daher direkt vor der Antragstellung beim jeweiligen Fördermittelgeber erfragt werden. Förderstufen
Förderungen der Bundesländer
Die KfW unterstützt die Träger der Investitionsmaßnahmen (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden oder sonstige öffentlich-rechtliche Anstalten oder Körperschaften mit zinsgünstigen Krediten für ihre nvestitionsvorhaben. Durch lange Laufzeiten, tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Zinsbindungsfristen können die Investoren mit einer sehr attraktiven Finanzierung auf Dauer sicher kalkulieren. Tilgungsfreie Anlaufjahre federn die finanzielle Belastung in der Anlaufphase der Investition ab. In den meisten Programmen kann der Kredit kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden. So können die Investoren eine für sie günstige Entwicklung des Zinsniveaus oder unerwartete Geldeingänge nutzen, um den Kredit schneller zurückzuführen.
Förderungen der Energieversorger
Auch die einzelnen Energieversorgungsunternehmen - immerhin ca. 170 an der
Zahl - haben verschiedene Förderungsprogramme. Wegen der Vielzahl der
Energieversorgungsunternehmen und der damit verbun- denen großen Wechselhäufigkeit
kann an dieser Stelle kein umfassender Überblick gegeben werden.
Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren Energieversorger oder Ihre
Stadtwerke. Dort wird man Ihnen gerne Auskunft über die aktuellen Förderangebote
geben. Ebenso bieten mehr als 150 Städte und Gemeinden inzwischen Förderungen
an. Es lohnt sich in jedem Fall, in Ihrer Kommune nachzufragen.
Wie wird gefördert?
Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist
abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Ein Beispiel: Für ein Ein-/Zwei-Familienhaus kann ein
Zuschuss von bis zu 332,34 € für eine Beratung gewährt werden. Darüber
hinausgehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle
Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen),
sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für
rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der
Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte
Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an
Einrichtungen m
Welche Gebäude kommen in Frage?
2. Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer)
beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts muss
zu Wohnzwecken genutzt werden.
Was macht der beratende Ingenieur?
Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen
Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er
Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz
erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps,
wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten
umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater darüber, ob öffentliche
Fördermittel gewährt werden könnten.
Planungsgruppe Green Energy + Haus GmbH UG. Telefon +49 3327 7419824. E-Mail info∂xamosi.de . www.xamosi.com














